Ich möchte meine Arbeit als Abgeordneter transparent gestalten und veröffentliche daher miene Einkünfte:

 

Die Entschädigung der Landtagsabgeordneten setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen:

Die Abgeordnetenentschädigung selbst, landläufig Diät genannt, beläuft sich zur Zeit gemäß §5 AbgGRhPf auf 5938,52 € monatlich. Die Abgeordeneten beziehen darüber hinaus keine jährlichen Sonderbezüge (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Die Abgeordentenentschädigung ist außerdem einkommenssteuerpflichtig. Die Krankenversicherung ist ebenfalls noch zu leisten.

Darüber hinaus erhalten die Abgeordneten sogenannte Aufwandsentschädigungen. Folgende Aufwandsentschädigungen gemäß §6 AbgGRhPf beziehe ich:

  • Kostenpauschale für die Anmietung und Betreuung des Wahlkreisbüros sowie für Büromaterial: 1280,00 € monatlich
  • Tagesgeldpauschale für Reisen, Sitzungen von Ausschüssen, Plenarsitzungen etc: 310 € monatlich
  • Vergütung Vorsitz des rheinland-pfälzischen Innenausschusses: 230,08 € monatlich
  • Fahrtkostenpauschale zum Wohnort: 161,06 € monatlich

Die Aufwandsentschädigung soll die dem Abgeordneten durch das Mandat entstehenden Kosten abdecken. Dazu zählen zum Beispiel die Einrichtung und der Betrieb der Wahlkreisbüros oder die Fahrten im Wahlkreis mit dem privaten PKW, Porto, Internet, Veranstaltungen, …
Die Pauschale übersteigende Kosten werden nicht erstattet. Abgeordnete können keine Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Für jede Plenarsitzung an der ich nicht teilnehme, werden mir 40,90 € und für jede andere Sitzung (Fraktion, Ausschuss, …) 25,56 € abgezogen.

Aufwandsentschädigungen außerhalb meiner Tätigkeit als Abgeordneter beziehe ich außerdem in einigen meiner verschiedenen Ehrenämter, um die dort anfallenden Kosten, die bei der Ausübung dieser Ämter anfallen, auszugleichen.

Daraus ergeben sich weitere Einkünfte wie folgt:

  • Aufwandsentschädigung als Fraktionsvorsitzender im Stadtrat der Stadt Bingen am Rhein: 448,00 Euro monatlich
  • Aufwandsentschädigung pro Sitzung im Aufsichtsrat der Rheinwelle: 20,00 Euro
  • Aufwandsentschädigung pro Sitzung im Vorstand des Gemeinde- und Städtebundes: 20,00 Euro

Alle weiteren Funktionen (Partei, Vereine, Verbände, …) führe ich gänzlich unentgeltlich aus.

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