Landtagsabgeordneter im Wahlkreis 29
eine Tochter
Einkünfte
Die Entschädigung der Landtagsabgeordneten setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen:
Die Abgeordnetenentschädigung selbst, landläufig Diät genannt, beläuft sich zur Zeit gemäß §5 AbgG RhPf auf 7753,93 € monatlich. Die Abgeordeneten beziehen darüber hinaus keine jährlichen Sonderbezüge (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Die Abgeordentenentschädigung ist außerdem einkommenssteuerpflichtig. Die Krankenversicherung ist ebenfalls noch zu leisten.
Darüber hinaus erhalten die Abgeordneten sogenannte Aufwandsentschädigungen. Folgende Aufwandsentschädigungen gemäß §6 AbgG RhPf beziehe ich:
Die Aufwandsentschädigung soll die dem Abgeordneten durch das Mandat entstehenden Kosten abdecken. Dazu zählen zum Beispiel die Einrichtung und der Betrieb der Wahlkreisbüros oder die Fahrten im Wahlkreis mit dem privaten PKW, Porto, Internet, Veranstaltungen, …
Die Pauschale übersteigende Kosten werden nicht erstattet. Abgeordnete können keine Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Für jede Plenarsitzung an der ich nicht teilnehme, werden mir 40,90 € und für jede andere Sitzung (Fraktion, Ausschuss, …) 25,56 € abgezogen.
Aufwandsentschädigungen außerhalb meiner Tätigkeit als Abgeordneter beziehe ich außerdem in einigen meiner verschiedenen Ehrenämter, um die dort anfallenden Kosten, die bei der Ausübung dieser Ämter anfallen, auszugleichen.
Daraus ergeben sich weitere Einkünfte wie folgt:
Ich möchte meine Arbeit als Abgeordneter transparent gestalten und veröffentliche daher hier meine vollständigen Einkünfte.