Im Zuge der laufenden Strukturreform der Finanzämter in Rheinland-Pfalz kommt es zu einer Veränderung der Amtsbezirke im Finanzamtswesen. Aus diesem Grund haben sich der Alzeyer Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) und sein Binger Kollege Michael Hüttner (SPD) in einem Gespräch mit dem Vorsteher des Finanzamtes Bingen-Alzey, Werner Boos, und dem Geschäftsstellenleiter Heinz-Peter Mertens getroffen. Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in den beiden Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms ist ihnen der Austausch, aber auch die Beantwortung offener Fragen wichtig, um frühzeitig über die Reformauswirkungen informiert zu sein.

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes Mainz-Mitte werden teilweise neu verteilt. Das Finanzamt Bingen-Alzey ist ab dem 01.12.2018 auch für die VG Nieder-Olm und die Gemeinde Budenheim zuständig, während die VG Sprendlingen-Gensingen und die VG Wöllstein zum Finanzamt Bad Kreuznach gehören (seit dem 01.03.2018). Dies bringt einige Folgen für die Standorte Bingen und Alzey mit sich. Mit der Umstrukturierung bilden sich veränderte Anlaufstellen für Steuerangelegenheiten, die unter anderem neue Ansprechpartner für alle Steuerpflichtigen mit sich bringen. Werner Boos bestätigte allerdings, dass durch die Einrichtung von Servicebüros an den Standorten normalerweise keine längeren Wege in Kauf zu nehmen seien.

Des Weiteren kann es zu Personalverschiebungen zwischen den verschiedenen Standorten kommen, die dann aber im Interesse der Belegschaft weitsichtig und im Sinne der Strukturen innerhalb der Ämter durchgeführt werden würden, so Boos als Vorsteher des Finanzamtes. „Hier ist uns eine gute Zusammenarbeit mit den Personalräten besonders wichtig. Wir können garantieren, dass es zu keinen Reduzierungen im Personalbereich kommen wird, im Gegenteil – die beiden Standorte werden gestärkt“, ergänzte Mertens. Insgesamt haben beide Standorte gemeinsam ca. 250 Mitarbeiter, davon arbeiten rund 90 in Alzey.

Ein weiteres Thema war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Bewertung von Grundstücken. Der Gesetzgeber ist angehalten, eine Neuregelung für die auf der Einheitsbetrachtung fußende Grundsteuer zu schaffen. Heiko Sippel betonte: „Es gilt, negative Folgen für die Kommunen zu vermeiden“. Auch bei der Verwirklichung des erklärten Zieles, die elektronische Akte bis 2022  einzuführen und Papiervorgänge abzuschaffen, könne man auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und der Politik bauen, so der Abgeordnete Hüttner.

Schlussendlich kamen alle Beteiligten zum Ergebnis, dass eine gleichwertige Behandlung der Finanzämter in Bingen und Alzey zu einer Stärkung der beiden Standorte führen werde. Die optimale Sachausstattung der Ämter und das hervorragend arbeitenden Personal seien gute Voraussetzungen, um die Strukturreform in ihren weiteren Schritten umsetzen zu können.

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