In der heutigen Sitzung des Innenausschusses hat der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz die aktuellen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zur Szene der sogenannten „Reichsbürger“ in Rheinland-Pfalz vorgestellt. Dazu erklärt der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion gegen Rechtsextremismus, Michael Hüttner: „Kommunale Verwaltungsbeamte kennen das Phänomen der sogenannten Reichsbürger schon seit Jahren. In der Vergangenheit als schrulliges Querulantentum abgetan entpuppt sich das Reichsbürger-Phänomen mehr und mehr zu einem sehr ernst zu nehmenden Sicherheitsrisiko. Traurigstes Beispiel ist der Polizistenmord in Bayern, der bundesweit Schlagzeilen machte. Doch auch der heute diskutierte Fall einer radikalisierten Gruppe von Reichsbürgern, die sich online vernetzt hat und sich offenbar sogar Waffen beschaffte, muss uns als Demokratinnen und Demokraten aufhorchen lassen. Es ist daher zu begrüßen, dass in diesem Fall schnell gehandelt wurde und die Gruppierung zerschlagen werden konnte“, so Hüttner.
Hüttner betont: „Sorge bereitet neben den genannten Extrembeispielen ebenso die beachtliche Zahl an polizeilich bekannten Reichsbürgern. Wie der Innenminister berichtete, sind den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden bislang 264 dieser sogenannten Reichsbürger bekannt. Alleine in den Jahren 2015 und 2016 ist diese Gruppe mit 386 Straftaten und 630 sonstigen polizeilich registrierten Vorfällen aufgefallen. Zu begrüßen ist daher, dass die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse über die Reichsbürgerszene im Land systematisch auswerten und erweitern. Wie heute angekündigt wurde, sollen noch im ersten Quartal dieses Jahres weitere Details zur systematischen Auswertung vorgestellt werden.“
Als bedenklich sieht der polizeipolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Schwarz, auch den Fall eines derzeit beurlaubten rheinland-pfälzischen Polizisten an, der mutmaßlich der Reichsbürgerszene zuzuordnen ist: „Staatsbedienstete, die unseren Staat und die Werte, für die er steht, ablehnen, stehen im klaren Gegensatz zu ihrem Amtseid. Ohne dem dienstrechtlichen Verfahren vorgreifen zu wollen muss eines klar sein: Sollten sich die Vorwürfe vollständig bewahrheiten, hat eine solche Person im öffentlichen Dienst nichts verloren.“