„Künftig soll die Kollegin oder der Kollege die Funktion der Alterspräsidentin oder des Alterspräsidenten übernehmen, der oder die die längste Zugehörigkeit im Landtag hat. Bisher war es so, dass der oder die Lebensälteste die Aufgabe übertragen bekam, die neue Legislaturperiode mit einer Rede und den ersten parlamentarischen Abwicklungen einzuleiten. Dabei blieb unberücksichtigt, ob man parlamentarische Erfahrung besaß oder nicht. Das wollen wir als SPD-Fraktion mit den Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit diesem Antrag gemeinsam ändern.“ So hat Michael Hüttner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, in der Aktuellen Debatte der SPD-Fraktion den Kern des eingebrachten Änderungsantrags skizziert. „Denn für die Aufgabe der Alterspräsidentschaft bedarf es parlamentarischen Wissens und Erfahrung. Der Bundestag und fast die Hälfte der Bundesländer haben daher analoge Regelungen.“
Ein Hintergrund der neuen Regelung ist es, ein bewusstes Okkupieren dieser Position durch das Aufstellen einer Kandidatin oder eines Kandidaten mit einem hohen Lebensalter zu verhindern und stattdessen auf parlamentarische Erfahrung zu achten. Die Vorkommnisse bei der Konstituierung des thüringischen Landtags durch einen parlamentsunerfahrenen Alterspräsidenten der AfD haben gezeigt, welche besondere Bedeutung ein Bewusstsein für parlamentarische Abläufe für die Aufgabe hat.
Hüttner erläuterte, dass auch die Abberufung einer oder eines Ausschussvorsitzenden neu geregelt wird. „Hier soll die einfache Mehrheit entscheiden – eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat“, sagte Hüttner. Hintergrund ist, dass die Fraktionen der Auffassung sind, dass eine effektive Leitung eines Ausschusses nicht gesichert ist, wenn das Vertrauen der Hälfte des Ausschusses in den Vorsitz fehlt.