Anlässlich der Verabschiedung des neuen Landesglücksspielgesetzes im rheinland-pfälzischen Landtag erklärt Michael Hüttner, zuständiger Abgeordneter der SPD-Landtagsfraktion:
„Im Sinne des Spielerschutzes haben wir heute einige wichtige Änderungen des Landesglücksspielgesetzes beschlossen. Für die Landtagsfraktionen war die Stärkung von Elementen zur Prävention von Spielsucht ein zentrales Anliegen. Die Fraktionen haben nach der Anhörung von Suchtpräventionsexperten und Industrievertretern gemeinsam einige substantielle Ergänzungen am Reformwerk vorgenommen, die besonders schützenswerte Gruppen wie gefährdete Spieler und Jugendliche von gefährdendem Verhalten abhalten sollen. So haben wir mit der Einführung einer selbstauferlegten, zeitlich befristeten Spielerpause ein niedrigschwelliges Instrument für Menschen geschaffen, die an sich selbst ein problematisches Spielverhalten feststellen und erste Schritte zur Besserung ihrer Situation einleiten wollen. Die neuen Sperrzeiten für Spielautomaten in Spielhallen und in Gaststätten von 2 Uhr nachts bis 8 Uhr morgens tragen insbesondere dem Schutz von Minderjährigen Rechnung. Sie ermöglichen aber weiterhin ein verantwortungsvolles Spiel von Erwachsenen. Schülerinnen und Schüler werden künftig nicht mehr in Versuchung geführt, bereits vor Schulbeginn ein Paar Euro in die Daddelkiste zu werfen.“
Hüttner betont: „Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einführung von verpflichtenden hohen Standards für die Schulung von Mitarbeitern begrüßen wir ausdrücklich. Sie stellen eine wirkliche Verbesserung dar, denn nur entsprechend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Lage, problematisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen. Auch bei der neuen landesweiten Sperrdatei handelt es sich um ein nützliches Instrument zur Suchtprävention – Rheinland-Pfalz ist eines der ersten Bundesländer, das eine solche Datei auf Landesebene einführt.“