Das Bundesverfassungsgericht hat heute zum aktuellen Verbotsverfahren um die rechtsextreme NPD mitgeteilt, deren Einwände bezüglich des Einsatzes von VPersonen nicht zu teilen. Dazu erklärt Carsten Pörksen, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, dass sie diesmal keine Verfahrenshindernisse sehen und das Verfahren inhaltlich entschieden werden kann. Damit ist der Prozess auf einem guten Weg. Die vorher großmundig angekündigten juristischen Finessen der NPD haben sich als Strohpuppen erwiesen.“ Pörksen, der selbst Jurist ist, betont: “Es zeigt sich schon in einem so frühen Stadium des Prozesses, dass die Länder ihren Antrag sehr gut vorbereitet haben. Nun geht es für die Bundesländer darum, dem Gericht deutlich zu machen, dass die NPD ein Sammelbecken für gefährliche Hetzer ist.“

Michael Hüttner, der SPD-Fraktionssprecher zu Rechtsextremismus, ergänzt: „Ein Verbot der NPD würde dafür sorgen, dass die Umtriebe der Ewiggestrigen nicht mehr mit staatlichen Geldern unterstützt werden. Das wäre eine sehr wichtige Nachricht der wehrhaften Demokratie. Klar ist aber auch: Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus endet nicht mit einem NPD-Verbot. Das politische und zivilgesellschaftliche Engagement gegen rechte Hetze und Menschenverachtung muss weitergehen.“

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