„Mit der Reform des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, des Verfassungsschutzgesetzes sowie des Rettungsdienstgesetzes hat die rheinland-pfälzische Sicherheitsarchitektur in dieser Legislaturperiode eine umfassende Modernisierung erfahren. Die heute durch den Landtag beschlossene Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist darin ein weiterer wichtiger Baustein. Es schafft moderne Rahmenbedingungen für eine moderne Blaulichtfamilie. So sieht das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz zahlreiche, konkrete Verbesserungen vor, die den ehrenamtlichen Wehren direkt zugutekommen: Insbesondere wird durch eine klare Definition der Kernaufgaben der Feuerwehr die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt erheblich verbessert. Durch die Einführung neuer Kostenersatztatbestände und die maßvolle Erhöhung der Kostenpauschale für Einsatzfahrzeuge werden weitere Einnahmemöglichkeiten für die Kommunen ausgeschöpft. Mit der Vereinfachung des Abrechnungssystems werden gleichzeitig die Gemeindeverwaltungen spürbar entlastet. Die bisherige Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule wird entsprechend ihrer in den vergangenen Jahren erweiterten Aufgaben mit einer neuen Namensgebung aufgewertet. Zukünftig wird sie den Namen Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) führen. Im Sinne der Feuerwehren ist schließlich, dass mit Blick auf die Entpflichtung von Kameradinnen und Kameraden Rechtsklarheit geschaffen wird. Ausschlaggebend sind hier künftig die speziellen Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.“
Hüttner weiter: „Mit der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre für aktive Einsatzkräfte tragen wir der demografischen Entwicklung Rechnung und sorgen dafür, dass die Wehren länger als bisher auf das Engagement, die Einsatzbereitschaft und die Erfahrung ihrer älteren Kameradinnen und Kameraden zurückgreifen können. Die nun getroffene, landesweit einheitliche Regelung ist Ergebnis einer Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtags zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Der heutigen Verabschiedung im Landtag ist eine umfassende und breite Beteiligung der Blaulichtfamilie vorausgegangen. Die enge Einbindung der Praxis bei der Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wurde auch von den angehörten Sachverständigen im Innenausschuss positiv hervorgehoben.“